Der sogenannte „Bundestrojaner“ wurde vom österreichischen VfGH für verfassungswidrig erklärt

Normalerweise halten wir uns von politischen Themen so weit es geht fern, allerdings denke ich, dass wir über das Urteil des VfGH berichten müssen. In Österreich hat die Schwarz-Blaue Regierung 2018 ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ beschlossen. Teil dieses Paketes sind unter anderem eine automatische Kfz-Kennzeichen Überwachung, sowie ein sogenannter Bundestrojaner. Diese Malware sollte dazu dienen, verschlüsselte Nachrichten aus diversen Messengern wie etwa Whatsapp, Telegram usw. mitlesen zu können, ohne, wie bisher eigentlich notwendig, einen hinreichenden Verdacht auf Mitgliedschaft einer terroristischen Organisation. Aufgrund einer Anfechtung von NEOS und SPÖ Abgeordneten wurde dieses Paket nun erneut geprüft und vom VfGH für Verfassungswidrig erklärt, da es gegen Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechts Konvention) verstößt. 

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